Wissenswertes zur Autobahnvignette in Tschechien
Ob beruflich oder privat veranlasst, das Befahren der als Autobahnen oder Kraftfahrstraßen gekennzeichneten Verkehrswege im Nachbarland Tschechien ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Dabei unterliegt das Führen eines PKWs oder vierrädrigen Kraftfahrzeugs bis 3,5 Tonnen einer Vignettenpflicht. Bei schwereren Zugfahrzeugen wird die hier streckenabhängige Maut elektronisch mittels entsprechender Lesegeräte erhoben. Einzig Motorräder und Trikes sind von der Gebührenpflicht befreit.
Drei Vignettentypen
Die Autobahnvignette in Tschechien verfügt über eine jährliche, monatliche oder zehntägige Gültigkeitsdauer. Die Jahresvignette ist vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum letzten Januartag des Folgejahres gültig, d.h. sie deckt insgesamt 14 Monate ab. Bei der Monats- und 10-Tages-Vignette ist das Beginndatum dagegen frei wählbar, muss aber auf der Vignette entsprechend eingetragen werden. Das Fahren ohne gültige Vignette wird mit empfindlichen Geldstrafen geahndet, die umgerechnet schnell mehrere hundert Euro betragen können.
Richtige Handhabung der Vignette
Jede Autobahnvignette besteht aus zwei Teilen, auf denen jeweils das polizeiliche Autokennzeichen einzutragen ist. Während der obere Abschnitt an die rechte untere Innenseite der Windschutzscheibe zu kleben ist, muss der untere Teil abgetrennt, als Quittung bzw. Kupon aufbewahrt und im Fall der Kontrolle vorgezeigt werden.
Kaufmöglichkeiten
Sie können die Vignette bereits vor Reiseantritt beim ADAC beziehen oder vor Ort an Tankstellen, Wechselstuben oder Postfilialen erwerben.
Bild: bigstockphoto.com / oscity