Zweitwagenversicherung – ideal für Eltern von Fahranfängern

Wie der Name schon sagt, ist die Zweitwagenversicherung eine Versicherung für ein zweites und alle darauf folgenden Fahrzeuge. Voraussetzung ist, dass man bereits ein Kraftfahrzeug auf seinen Namen versichert hat. Bei welchem Versicherer ist hierbei übrigens entgegen weitläufiger Meinung egal. Es kann aber durchaus lukrativ sein, beide Fahrzeuge bei dem gleichen Versicherer unterzubringen, da sich so oftmals viele zusätzliche Rabattmöglichkeiten und Spezialtarife ergeben.

Erhebliche Beitragssenkung

Meistens wird die Option einer Zweitwagenversicherung von Eltern genutzt, wenn ihre Kinder das erste eigenes Auto bekommen – dieses wird dann oft als Zweitwagen versichert. Auf diese Weise lassen sich Beiträge erheblich reduzieren, da ein normaler Fahranfänger sonst immer in Schadensfreiheitsklasse 0 beginnt, bei einem Zweitwagen dieser Wert jedoch dank höherer Schadensfreiheitsklasse merklich sinkt.

Keine einheitlichen Voraussetzungen

Leider unterscheiden sich die konkreten Voraussetzungen für das Abschließen einer Zweitwagenversicherung zwischen den Versicherern zum Teil erheblich. Bei den Meisten gilt, dass man mindestens 23 Jahre alt sein muss, womit der Versicherer sicherstellen will, dass bereits ausreichend Fahrpraxis erworben wurde und durch Unfallfreiheit in dieser Zeit mindestens die Schadensfreiheitsklasse ½ erreicht werden konnte. Dies ist auch eine weitere Bedingung vieler KFZ-Versicherungen, um eine Zweitwagenversicherung abschließen zu können.

Übertragung von Prozenten ist möglich

Grundsätzlich ist die Möglichkeit, ein zweites Fahrzeug zu versichern und den eigenen Kindern so die hohen Erstversicherungsbeiträge zu ersparen, sicher sinnvoll. Allerdings sollte bedacht werden, dass man bei einem Übertrag der Schadensfreiheitsrabatte immer nur so viele Prozente übertragen kann, wie der Fahrer des Zweitwagens in der Zeit, seit er den Führerschein hat, auch selbst hätte erfahren können.

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