TÜV abgelaufen? Das droht als Strafe

Die Hauptuntersuchung eines jeden Fahrzeugs beim TÜV ist grundsätzlich alle zwei Jahre fällig. Bei einer Überschreitung des Termins drohen dem Fahrzeughalter diverse Strafen. Wann der nächste Termin fällig ist, erkennt man an der Plakette auf dem Nummernschild. Die Zahl in der Mitte steht dabei für das Jahr und die Zahl darüber für den Monat der nächsten fälligen Prüfung durch den TÜV.

TÜV abgelaufen – Was ist die Strafe?

Geraten Sie mit überschrittenem TÜV in eine Kontrolle, sind durchaus Bußgelder möglich. Zu solchen kann es auch kommen, wenn Sie Ihr Fahrzeug in einem öffentlichen Verkehrsraum abstellen. Die Höhe der Strafe bemisst sich dabei nach der Länge der TÜV-Überschreitung. Bei mehr als zwei Monaten sind 15 Euro fällig, bei mehr als vier Monaten sind es 25 Euro . Ist Ihr TÜV bereits seit acht Monaten überschritten, droht Ihnen sogar ein Bußgeld von 60 Euro und zudem ein Punkteintrag in Flensburg.

Was passiert bei einem Unfall?

Bei einem Unfall können Sie Probleme mit der Versicherung bekommen. Der Versicherungsschutz Ihres Kraftfahrzeugs geht zwar grundsätzlich nicht verloren, wenn Sie den Termin zur Hauptuntersuchung nicht wahrgenommen haben, jedoch kann die Versicherung unter Umständen einen Regressanspruch gegen Sie geltend machen. Bei schlimmeren Unfällen mit Personenschäden haben Sie eventuell auch strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten.

Was kann noch passieren?

Die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erlischt nicht zwangsweise, solange von ihm keine Gefahr ausgeht. In einem besonders schlimmen Fall können Sie jedoch Ihren Führerschein verlieren.

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