Audi RS6, Porsche 911 & Co: Einen Sportwagen mieten

Sie fahren ein Vernunftauto? Gut so, für Ihren Geldbeutel und für die Umwelt. Aber so unpraktisch ein Sportwagen im Alltag auch sein mag – möchten Sie vielleicht doch für einen Tag oder für ein Wochenende mal einfach unvernünftig sein, Autofahren nicht als Transport von A nach B erleben, sondern als pure Emotion? Zu diesem Zweck kann man Sportwagen mieten, statt sie zu besitzen. Damit die Vorfreude diesmal nicht die schönste Freude bleibt, gibt es einige Dinge zu beachten.

Vertragsbedingungen vergleichen

Wie bei jeder Automiete, genau genommen bei jedem Vertragsabschluss, gilt: Lesen Sie auch das Kleingedruckte, vergleichen Sie die Konditionen. Selbstverständlich benötigen Sie einen gültigen Führerschein. Die meisten Vermieter von Sportwagen schreiben außerdem ein höheres Mindestalter vor als bei anderen Fahrzeugklassen. Das liegt daran, dass sich der Versicherungsschutz für ein leistungsstarkes Fahrzeug in Kombination mit einem niedrigen Fahreralter massiv verteuert. Die vermieteten Sportwagen sind deshalb nur für Fahrer ab zum Beispiel 25 Jahren versichert. In der Regel wird eine Kaution verlangt, die sich durch Blocken eines entsprechenden Betrags auf der Kreditkarte hinterlegen lässt.

Ansonsten gibt es die bei Mietautos üblichen Regeln, die Sie beim Vergleich der Angebote berücksichtigen sollten: Ist die Kilometerzahl begrenzt? Muss das Auto vollgetankt zurückgegeben werden? Welche Schäden sind in der Kaskoversicherung gedeckt, welche Selbstbeteiligungen gelten hierfür? In diesem Zusammenhang noch ein warnender Hinweis zu privaten Vermietern: Lassen Sie sich unbedingt bestätigen, dass das Fahrzeug korrekt versichert ist. Oft sind privat vermietete Sportwagen als „Pkw zur Eigenverwendung“ versichert, weil diese Verträge wesentlich billiger sind als die Versicherung eines Mietwagens. Eine Vermietung stellt dann einen Verstoß gegen die Verwendungsklausel dar mit der Folge, dass das Auto nicht versichert ist. auf Sie als Fahrer kommen möglicherweise Regressansprüche zu.

Wichtig bei Sportwagen ist der übliche Ausschluss von Fahrten auf Rennstrecken. Auch diese Regelung stammt aus dem Versicherungsvertrag. Wer also von der „grünen Hölle“ auf der Nordschleife des Nürburgrings im gemieteten Porsche träumt, muss sich einen Vermieter suchen, der solche Fahrten – eventuell gegen Aufpreis – erlaubt.

Eine Runde mit dem Experten

Sind Sie schon einmal Sportwagen gefahren? Wer für den Arbeitsweg und die Einkaufsfahrt einen Audi A3 nutzt und nun einen Audi RS6 mieten möchte, wird feststellen, dass die Fahrzeuge trotz gleicher Marke sehr unterschiedlich sind. Diese Unterschiede sollten Sie möglichst nicht erst dann feststellen, wenn das Heck des RS6 auf einer kurvigen Landstraße ausbricht oder Sie auf der Autobahn bemerken, dass kleine Bodenwellen bei hohen Geschwindigkeiten zur Sprungschanze mutieren. Selbst der gewohnte Bordstein kann für ein tiefergelegtes Fahrzeug zum Hindernis werden. Professionelle Vermieter stellen dem unerfahrenen Mieter einen Experten zur Seite, der eine Einweisung in die wesentlichen Funktionen und Eigenschaften des Sportwagens gibt. Nutzen Sie diese Chance und schauen Sie bei der Fahrzeugübergabe gemeinsam mit dem Vertreter des Vermieters nach möglichen Vorschäden. Das vermeidet Beweisnot, wenn ein Schaden erst bei der Rückgabe auffällt.

Nun steht dem Fahrspaß nichts mehr im Wege. Bei aller Emotionalität des Sportwagens – zügeln Sie beim Fahren Temperament und vor allem Aggression. Verkehrsteilnehmer mit Vernunftautos brauchen auch ihren Raum.

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