Wann droht eine Zwangsstilllegung des KFZ?
Eine Zwangsstilllegung des Kfz ist ein unangenehmes Unterfangen für jeden Fahrzeugbesitzer. Allerdings muss es nicht so weit kommen, wenn Kfz-Inhaber ihren Pflichten nachkommen.
Bei diesen Vergehen droht die Zwangsstilllegung
Die Kfz-Zulassungsbehörde ist bei mehreren Vergehen berechtigt, die Stilllegung eines Fahrzeugs vorzunehmen. Mögliche Gründe für eine Zwangsstilllegung des Kfz sind eine nicht entrichtete Kfz-Steuer, die mangelnde Verkehrstauglichkeit eines Fahrzeugs, fehlende Personendatenänderungen des Kraftfahrzeugbesitzers, das Vergessen der Umschreibung des Autos auf einen neuen Besitzer oder ein Überschreiten des TÜV-Termins zur HU. Ist der Versicherungsschutz erloschen oder wurden Versicherungsbeiträge nicht gezahlt, sind Behörden ebenfalls zur Zwangsstilllegung verpflichtet.
Letzte „Warnungen“ vor der Stilllegung
Bevor der Pkw oder ein anderes Fahrzeug stillgelegt werden, erhalten Kfz-Inhaber im Regelfall eine Aufforderung zur Zahlung bzw. zur Beseitigung der Probleme von der zuständigen Ordnungsbehörde. Bereits hierfür ist häufig eine Verwaltungsgebühr fällig. Kommen Fahrzeugbesitzer der Aufforderung nicht nach (bei fehlendem Versicherungsschutz beträgt die Frist bis zur Klärung nur drei Tage), ist die sogenannte zwangsweise Außerbetriebssetzung durch Ordnungsverfügung die logische Konsequenz. Für diesen Vorgang fallen ebenfalls Gebühren an – teilweise bis zu etwa 300 Euro. Sobald Sie diese Ordnungsverfügung erhalten haben, dürfen Sie nicht mehr mit dem Kfz fahren. Die Polizei schreibt das Fahrzeug zur Fahndung aus. Darüber hinaus zieht der Außenstadt Ihrer Heimatstadt den Fahrzeugschein sowie den ersten Teil der Zulassungsbescheinigung ein. Vor Ort werden außerdem die Kennzeichenschilder entsiegelt. Deutsche Stadtbehörden sind auch berechtigt, auf Wunsch von Ordnungsbehörden anderer Städte Kennzeichen auswärtiger Kfz zu entsiegeln.