Fahren bei Schnee und Eis: Ist mit Allwetterreifen der Versicherungsschutz gegeben?

Meist entscheiden sich Pkw-Fahrer für Allwetterreifen, weil sie sich Kosten sparen möchten. Denn wer solche Reifen aufzieht, benötigt nur einen Satz und spart sich zusätzlich den Montageaufwand, der jeweils im Frühjahr und Herbst nötig ist, um die Bereifung der Jahreszeit anzupassen. Doch besteht mit Allwetterreifen noch Versicherungsschutz, wenn beispielsweise im Winter ein Unfall passiert und das Auto nicht mit speziellen Winterreifen ausgerüstet ist?

Die rechtliche Lage:

Vom Gesetz her werden die Ganzjahresreifen als Winterreifen eingestuft. Sie dürfen also wie Winterreifen auch in der warmen Jahreszeit gefahren werden. Im Winter ist jedoch darauf zu achten, dass die Reifen seitlich mit dem M+S-Symbol gekennzeichnet sind, damit sie gemäß der europäischen Richtlinie 92/23/EWG auch als Winterbereifung anerkannt werden.

Wie sieht es im Winter bei den Ganzjahresreifen mit dem Versicherungsschutz aus?

Weil die Allwetterpneus auch als Winterreifen genutzt werden dürfen, ist ganzjähriger Versicherungsschutz gegeben. Autofahrer müssen sich keine Sorgen machen, dass sie von ihrer Versicherung in Regress genommen werden, wenn ein Unfall mit dieser Art der Bereifung passiert. Doch auch, wenn für Allwetterreifen der Versicherungsschutz ganzjährig besteht, sollte bedacht werden, dass diese Modelle weder mit guten Sommer- noch Winterreifen mithalten können.

Fazit: Mit Allwetterreifen können Sie theoretisch das ganze Jahr über fahren. Wenn Sie jedoch bei winterlichen Verhältnissen ins Gebirge fahren oder in einer Gegend leben, wo zu dieser Jahreszeit entsprechende Straßenverhältnisse üblich sind, sollten Sie sich, im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit und der der anderen Verkehrsteilnehmer besser für Winterreifen entscheiden. Nur mit diesen ist bei Schnee und Glätte ein sicheres Fahren möglich.

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