Die Pausenzeiten beim Lkw-Fahren

Werden Pausenzeiten für Lkw-Fahrer in der Öffentlichkeit und den Medien diskutiert, sind oft Unfälle der Anlass. Es geht um Übermüdung und Sekundenschlaf. Dabei wird aber ein wichtiger Aspekt vergessen: Die meisten Kapitäne der Landstraße arbeiten nicht selbstständig auf eigene Rechnung, sondern sie sind Arbeitnehmer. Sie genießen deshalb Schutzrechte. Dazu gehören auch die vorgeschriebenen Ruhezeiten.

Paragrafendschungel für die Pause

Die Begriffe rund um die Arbeitszeit der Lkw-Fahrer werden von Laien oft verwechselt. Selbst für Juristen ist das Thema komplex, denn neben dem deutschen Arbeitszeitgesetz gelten noch weitere Gesetze, Verordnungen und europäisches Recht, das die Pausenzeiten für Lkw-Personal regelt. Hinzu kommen unterschiedliche Gewichtsgrenzen. Während EU-Richtlinien und Verordnungen erst ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs greifen, gilt deutsches Recht schon ab 2,8 Tonnen.

Fahrtunterbrechung ist keine Ruhezeit

Ruhezeiten sind mehr als bloße Unterbrechungen der Fahrt bzw. der Lenkzeiten, also bezahlte Pausen, Be- und Entladevorgänge, Wartezeiten zum Beispiel bei der Zollabfertigung oder Pflege des Fahrzeugs. Eine Ruhezeit liegt nur dann vor, wenn der Fahrer wirklich Freizeit genießt, ohne berufliche Tätigkeit und auch ohne Bereitschaftsdienst. Seine Ruhezeit verbringt der Fahrer also normalerweise nicht im Fahrzeug, außer vielleicht in der Schlafkabine. Ist ein Lkw mit zwei Fahrern besetzt, hat der nicht aktive Fahrer im fahrenden Fahrzeug vielleicht eine Pause, ganz sicher aber keine Ruhezeit.

Tägliche und wöchentliche Ruhezeiten

Die übliche tägliche Ruhezeit beträgt elf Stunden. Das ist nicht anders als bei einem Job im Supermarkt: Wer abends bis 22 Uhr arbeitet, darf am nächsten Tag nicht vor 9 Uhr anfangen. Allerdings sind die Vorschriften für Lkw-Fahrer ein wenig lockerer und der Praxis ihres mobilen Arbeitsplatzes angepasst. Drei Mal pro Woche kann die Ruhezeit von elf auf neun Stunden verkürzt werden, ohne dass die Zeit nachgeholt werden muss. Außerdem ist ein Aufsplitten in eine erste Ruhephase von drei Stunden und eine zweite Ruhezeit von neun Stunden erlaubt – zusammen also eine Stunde mehr als, wenn die Pausenzeiten des Lkw-Fahrers an einem Stück genommen würden. Außerdem gibt es eine Wochenruhezeit von 45 Stunden, die zwar nicht am Samstag und Sonntag genommen werden muss, aber von der Funktion her dem Wochenende eines Arbeitnehmers entspricht. Eine Verkürzung auf 24 Stunden ist möglich, aber die fehlenden 21 Stunden sind nachzuholen.

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Bild: Bigstockphoto.com / Foto VDW

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