Die Motorradsteuer: So preiswert ist das Cruisen auf der Maschine

Beim Blick auf die jährlich zu entrichtende Motorradsteuer wird deutlich: die Ausfahrt auf dem motorisierten Zweirad ist kein teures Hobby. Seit 1955 hat sich der Steuersatz nicht verändert. Im Gegensatz zur Steuerberechnung bei anderen Fahrzeugen wird nicht nach dem Abgasverhalten unterschieden.

Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Größe des Hubraums

Deutschlandweit wird für Motorräder ab 126 ccm eine jährliche Kfz-Steuer von 1,84 Euro pro angefangenem Hubraum von 25 ccm berechnet. EIne Ganzjahreszulassung vorausgesetzt, fällt für ein Motorrad mit 500 ccm eine Steuer von 36,80 Euro sowie für 600 ccm eine Gebühr von 44,16 Euro an. Diese Staffelung setzt sich bei einem Motorrad mit 650 ccm, 750 ccm, 1000 ccm sowie 1300 ccm mit Beträgen in Höhe von 47,84, Euro, 55,20 Euro, 73,60 Euro sowie 95,68 Euro fort.

Spezielle Regelungen für Oldtimer

Eine Ausnahmeregelung herrscht für Motorräder mit Kfz-Kennzeichen, die mindestens 30 Jahre alt sind und sich im Originalzustand befinden. Für diese Kfz fällt eine Gebühr von 46 Euro jährlich an, die sich erst ab einem Hubraum von 650 ccm vergünstigt. Klein- und Leichtkrafträder bis 125 ccm und 15 PS sind steuerfrei unterwegs. Nur das Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden macht eine Ausnahme und berechnet eine Motorradsteuer für Kfz ab 123 ccm.

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