Privater Auto(ver)kauf – Nur mit Autokaufvertrag (vom ADAC o.ä.)

Sein Auto privat zu verkaufen kann sich durchaus sowohl für Verkäufer als auch für private Käufer lohnen, denn sie haben beim Preis mehr Spielraum, da keine Mehrwertsteuer und keine Gewinnmarge für den Zwischenhändler anfallen. Doch worauf sollte dabei geachtet werden?

Der Kaufvertrag

Verträge können durchaus auch mündlich zu Stande kommen und bedürfen in den meisten Fällen nicht der Schriftform. Gerade beim Verkauf eines PKW sollte allerdings nicht auf einen schriftlichen Vertrag verzichtet werden. Wer hier unsicher und unerfahren ist kann und sollte ein seriöses Muster über einen Autokaufvertrag (vom ADAC oder anderen seriösen Anbietern) besorgen. Der ADAC bietet auf seiner Webseite kostenlose Musterkauffverträge für verschiedene Situationen an, z.B. für den privaten Verkauf (auch in englischer Variante) oder den Verkauf eines Unternehmens an eine Privatperson etc.

Weiterführendes zu diesem Thema:

  • Das KFZ-Sachverständigen-Büro Offenbach (www.svbo-kfz.de) bietet unter anderem Schaden- und Wertgutachten, Analysen und Kaufberatung an.
  • www.12autoankauf-berlin.de – unkomplizierter Gebrauchtwagenankauf in Berlin

Worauf ist zu achten?

Grundsätzlich muss darauf geachtet werden, dass nur wahre Angaben im Kaufvertrag gemacht werden in Bezug auf Baujahr, Ausstattung etc. Ist man sich über die Richtigkeit des Kilometerstandes nicht sicher, etwa weil man nicht der erste Fahrzeughalter ist, kann man den Passus „laut Tacho“ oder „soweit bekannt“ einfügen. Weitere Pflichtangaben können dem Autokaufvertrag des ADAC entnommen werden. Darüber hinaus sollte der Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung enthalten sein. Ebenfalls notiert werden, sollte die Anzahl der Schlüssel die übergeben werden und auch der genaue Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs. Dies ist wichtig, wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen, dass noch angemeldet ist, denn bis zur Ummeldung haftet die eigene Versicherung.

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