Wissenswertes zur Ruheversicherung für Kfz

Es kann vorkommen, dass Fahrzeuge vorübergehend stillgelegt werden. Auch dann kann ein Schadensfall eintreten, wenn etwa das Fahrzeug gestohlen und damit ein Schaden verursacht wird. Damit Schäden gedeckt sind, gibt es sowohl in der Kasko als auch in der Haftpflicht die sogenannte Ruheversicherung.

Zeitlich begrenzter Schutz

Eine solche Police kann für mindestens zwei Wochen und längstens für 12 bis 18 Monate angeschlossen werden. Läuft die maximale Ruhephase aus, wird der Vertrag oft auch ohne Kündigung beendet. Soll jedoch das Kfz wieder in Betrieb genommen werden, genügt eine Information an den Versicherer, der lässt den Versicherungsvertrag dann aktiv weiterlaufen. Während einer Ruhezeit muss das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt sein. Das geht in einer Garage, alternativ auf einem umfriedeten Platz, der von einer Hecke oder einem Zaun umgeben ist. Denn das Fahrzeug darf nicht benutzt werden. Ausnahmen gelten für Fahrten zur Werkstatt wegen der Haupt- oder Abgasuntersuchung, zu einer Sicherheitsprüfung oder zur An- und Abmeldung bei der Zulassungsstelle.

Mit oder ohne Beitrag

Die Ruheversicherung für Kfz gibt es in zwei Arten. Die beitragsfreie Variante schließt automatisch an eine bestehende Autopolice an. Beitragspflichtig ist die Ruheversicherung, wenn ein Fahrzeug erworben wurde, das keine Zulassung hat und auch noch nicht genutzt werden soll. Das ist oft der Fall bei typischen Saisonfahrzeugen.

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