Autodiebstahl bei Probefahrt – so schützen Sie sich

Wer sich ein neues Auto kauft und das gebrauchte gern noch verkaufen möchte, wird es häufig über eine Verkaufsanzeige anbieten und dann auf potentielle Käufer warten. Natürlich es es üblich, dass die Interessenten dann auch eine Probefahrt machen möchten, um sich davon zu überzeugen, wie ihnen der Gebrauchtwagen zusagt. Aber hier lauern oft ungeahnte Probleme.

Wenn es zum Autodiebstahl bei der Probefahrt kommt

Beim Verkauf des Gebrauchtwagens an eine Privatperson gibt es zwei Möglichkeiten, in große Schwierigkeiten zu kommen. Eine davon ist der Autodiebstahl während der Probefahrt, die andere der Verkauf mit der Zusicherung, das noch angemeldete Fahrzeug selbst ummelden zu wollen, was dann nicht gemacht wird.

Die Strafanzeige erweist sich oft als Schockerlebnis

Der betrogene Autoverkäufer wird vermutlich bei so einem Erlebnis in der Überzeugung zur Polizei gehen, dass hier eine Straftat begangen wurde und Hilfe erwarten. Statt dessen erlebt er dann die böse Überraschung, dass ihm gesagt wird, das sei fahrlässig gewesen und wenn jetzt diese fremde Person, die das Auto bei der Probefahrt gestohlen hat oder aber es zwar bezahlt, aber das Ummelden unterlassen hat, mit der Versicherung des Verkäufers einen Unfall hat, dann ist der betrogene Autoverkäufer auch noch selbst so lange haftbar, bis dieses Auto gefunden wurde und nicht mehr auf ihn zugelassen ist.

Wie kann man sich vor solchen Vorfällen schützen?

Sehr wichtig ist es deshalb beim Verkauf eines Gebrauchtwagens, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Wer jemand eine Probefahrt machen lässt, sollte selbst mitfahren, damit es nicht zum Autodiebstahl während der Probefahrt kommen kann. Aber selbst vor dem Verkauf mit der Zusage der Ummeldung sollte man sich den Ausweis des Käufers zeigen lassen und sich die Nummer aufschreiben und außerdem im Vertrag festhalten, dass der Wagen sofort vom Käufer umgemeldet wird. Das reicht aus, und zwar auch für die Polizei und eine eventuelle Strafverfolgung.

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