Reparaturversicherung beim Gebrauchtwagenkauf

Eine Reparaturversicherung kann beim Gebrauchtwagenkauf einen Teil hoher Werkstattkosten übernehmen. Sie ist vor allem dann sinnvoll, wenn das Auto versicherbar ist, der Vertrag wichtige und teure Bauteile abdeckt und Sie eine größere Reparatur nicht aus Ihren Rücklagen bezahlen können.

Der Vertrag legt fest, welche Bauteile und Schäden versichert sind. Verschleiß und Ihr Eigenanteil (die Selbstbeteiligung) können die Zahlung begrenzen. Das gilt auch für Erstattungsgrenzen und Wartungspflichten. Vergleichen Sie deshalb, welchen Betrag der Versicherer im Schadensfall übernimmt, und prüfen Sie auch den Beitrag.

Für welche Autos sie passt

Interessant ist eine Reparaturversicherung vor allem bei einem Gebrauchtwagen, bei dem ein unerwarteter Defekt an Motor, Getriebe oder Elektronik teuer werden kann. Das gilt besonders, wenn Sie für solche Reparaturen keine ausreichenden Rücklagen haben. Ob sich die Versicherung für ein bestimmtes Modell oder einen bestimmten Käufer lohnt, lässt sich nicht pauschal sagen. Es fehlen unabhängige Daten, um Beitrag, Häufigkeit von Schäden und tatsächliche Erstattungen zuverlässig zu vergleichen.

Prüfen Sie zuerst, ob der Versicherer das Fahrzeug annimmt. Das Alter oder der Kilometerstand können einen Vertragsabschluss ausschließen. Auch bei einem versicherbaren Auto bietet die Versicherung wenig Schutz, wenn der Tarif wichtige Teile des Modells nicht abdeckt oder die Erstattung stark begrenzt.

Bei einem bereits bekannten Defekt sollten Sie nicht mit einer Kostenübernahme rechnen. Die Bedingungen zum Zustand des Autos bei Vertragsbeginn unterscheiden sich. Lesen Sie deshalb nach, wie der Vertrag mit vorhandenen Mängeln und Schäden umgeht.

Welche Bauteile versichert sind

Der Versicherer bezahlt nur Schäden an Bauteilen, die der Vertrag ausdrücklich abdeckt, und nur, wenn kein Ausschluss gilt. Welche Teile versichert sind, hängt vom Anbieter und Tarif ab.

RheinLand versichert im Tarif AKTIV bestimmte Teile von Motor, Schalt- und Automatikgetriebe sowie Achsgetriebe. KOMFORT deckt außerdem bestimmte Teile der Abgasanlage, des Sicherheitssystems, der Kraftübertragung, der Lenkung und der Bremsen ab. PREMIUM schließt zusätzlich Fahrassistenzsysteme ein. Bei Sparkassen Direkt gibt es ebenfalls einen Basistarif für wichtige Teile des Antriebsstrangs und einen erweiterten Tarif. Dieser deckt weitere Teile ab, etwa von Lenkung, Bremse und Klimaanlage.

Ein allgemeiner Hinweis wie „Motor und Getriebe versichert“ sagt nicht genau, welche Teile geschützt sind. Vergleichen Sie deshalb die Liste der versicherten Teile mit der Ausstattung des Autos. Bei einem Fahrzeug mit vielen elektrischen Funktionen sollten Sie prüfen, welche elektronischen Teile und Assistenzsysteme der Tarif aufführt.

Was meist ausgeschlossen ist

Viele Verträge schließen Verschleißteile aus. Dazu gehören je nach Vertrag zum Beispiel Reifen und andere Teile, die sich bei normalem Gebrauch abnutzen. Auch Glasscheiben, Karosserieteile und Zubehör können ausgeschlossen sein. Einzelne Anbieter schließen außerdem Unfallschäden, Wartungs- und Inspektionskosten sowie Schäden nach nicht genehmigtem Tuning aus.

Auch bei einem versicherten Teil bezahlt der Versicherer nicht automatisch die gesamte Rechnung. Die Erstattung hängt möglicherweise davon ab, wie viele Kilometer das Auto gefahren ist. Sie kann außerdem durch Ihren Eigenanteil sinken oder eine Höchstgrenze haben. Im RheinLand-Tarif KOMFORT gilt für jede Baugruppe eine Erstattungsobergrenze über die gesamte Vertragsdauer. Diese Grenze gilt nur für diesen Tarif.

Welche Voraussetzungen gelten

Es gibt keine einheitlichen Alters- und Kilometergrenzen. Die folgenden Angaben beziehen sich auf konkrete Angebote und gelten nicht für den gesamten Markt:

Angebot Beispiel für Annahmegrenzen Wartezeit
TARGOBANK-Reparaturkostenschutz Höchstens acht Jahre ab Erstzulassung und 150.000 Kilometer bei Abschluss; das Angebot ist an eine Finanzierung über die TARGOBANK Autobank gebunden. Im genannten Beispiel nicht aufgeführt
RheinLand Für private Pkw höchstens zehn Jahre, maximal 200.000 Kilometer, bis 225 kW und zwei bis sechs Zylinder 30 Tage in den Tarifen KOMFORT und PREMIUM
Sparkassen Direkt Höchstens sechs Jahre bei Vertragsbeginn; Elektroautos sind in diesem Angebot ausgeschlossen. Drei Monate

Auch nach Vertragsbeginn müssen Sie die vereinbarten Pflichten erfüllen. Dazu kann gehören, Wartungen und Inspektionen nach den Vorgaben des Herstellers durchführen zu lassen. Bewahren Sie Rechnungen und Nachweise auf, um die Arbeiten belegen zu können. Wenn der Vertrag Wartung zur Voraussetzung macht, kann eine versäumte Wartung Ihren Anspruch gefährden.

Wie die Erstattung sinkt

Manche Tarife übernehmen einen geringeren Anteil der Materialkosten, je mehr Kilometer das Auto gefahren ist. Ein TARGOBANK-Beispiel zeigt unterschiedliche Erstattungen für Material und Arbeitszeit. Auch im RheinLand-Tarif KOMFORT sinkt die Erstattung der Materialkosten mit der gefahrenen Strecke. Zusätzlich gilt dort die genannte Höchstgrenze je Baugruppe.

Vergleichen Sie den Jahresbeitrag mit den möglichen Reparaturkosten. Prüfen Sie auch, wie die Versicherung Material und Arbeitszeit erstattet, wie hoch Ihr Eigenanteil ist und ob eine Kilometerstaffel oder eine Gesamtgrenze gilt. So können Sie abschätzen, welchen Betrag Sie im Schadensfall selbst zahlen.

So melden Sie einen Schaden

Melden Sie den Defekt nach den Vorgaben des Vertrags und lassen Sie die Reparatur erst beginnen, wenn der Versicherer sie freigegeben hat. Je nach Anbieter müssen Sie den Schaden schnell melden und einen Kostenvoranschlag einreichen. Beauftragen Sie die Werkstatt ohne Genehmigung, erstattet der Versicherer die Kosten möglicherweise nicht oder nur teilweise.

Haben Sie den Wagen bei einem Händler gekauft, prüfen Sie auch, ob der Verkäufer für den Mangel einstehen muss. Die gesetzliche Sachmängelhaftung gibt Ihnen bei bestimmten Mängeln Rechte gegenüber dem Verkäufer. Eine freiwillige Reparaturversicherung ersetzt diese Rechte nicht. Bei einem privaten Verkauf kann der Verkäufer die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausschließen. Klären Sie deshalb vor der Reparatur, ob Sie sich an den Verkäufer oder den Versicherer wenden müssen. Der Verkäufer sollte grundsätzlich Gelegenheit bekommen, den Mangel zu beheben.